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   VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22   

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VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22 (https://dejure.org/2024,6629)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.02.2024 - 8 A 148/22 (https://dejure.org/2024,6629)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 8 A 148/22 (https://dejure.org/2024,6629)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NKAG § 2 Abs. 1; NKAG § 3 Abs. 1; GewO § 33a; VwGO § 86 Abs. 1; AO § 88; GG Art. 105 Abs. 2a; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3
    Amtsermittlungspflicht; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Kunstfreiheit; Satzungshoheit; Schätzung; Schaustellung von Personen; Striptease; Vergnügungssteuer; Verrechnungsklausel; Werbung; Vergnügungssteuerpflicht für Show mit vorwiegend erotischem Charakter

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03

    Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 2 S 196/10 -, juris Rn. 51).

    Diese Erhebungsform ist verfassungsrechtlich als sog. Wirklichkeitsmaßstab zulässig, da so möglichst eng an den zu besteuernden Vergnügungsaufwand in Gestalt des Eintrittspreises angeknüpft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris Rn. 27).

    Die Gemeinde ist durch Bundesrecht allerdings auch nicht gehindert, im Rahmen des ihr übertragenen Steuererhebungsrechts den Maßstab so zu gestalten, dass bei der Berechnung des vergnügungssteuerpflichtigen Aufwands solche Aufwendungen des Veranstaltungsbesuchers außer Betracht bleiben, die auf vergnügungssteuerfreie Leistungen entfallen, sofern dadurch der Besteuerungsgegenstand nicht verfehlt wird und eine gleichmäßige Besteuerung gewährleistet bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris Rn. 27 f.).

    Als nicht steuerbare Nebenleistungen schmälern sie den im Eintrittspreis enthaltenen Wertanteil des Vergnügungsaufwandes, wenn es sich bei typisierender Betrachtungsweise um eine von den Konsumenten der Hauptleistung erwartungsgemäß vielfach nachgefragte Zusatzleistung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris Rn. 30).

  • VG Leipzig, 07.02.2017 - 6 K 1910/14
    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Nach der Definition des Duden fällt unter den Begriff "Striptease" die Vorführung von erotisch stimulierenden Tänzen, bei denen sich die Akteure nach und nach entkleiden (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Striptease; ähnlich VG Leipzig, Urteil vom 7. Februar 2017 - 6 K 1910/14 -, juris Rn. 21 [Kunst der erotischen Entkleidung]).

    Dabei hat sich die Klägerin auch und gerade daran messen zu lassen, wie sie ihre Veranstaltungen im Vorfeld beworben (so auch VG Leipzig, Urteil vom 7. Februar 2017 - 6 K 1910/14 -, juris Rn. 22 [zur Einordnung als eine dem Striptease ähnliche Darbietung]; VG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 L 111/18.KO -, juris Rn. 19 [zur Einordnung als Tanzveranstaltung]) und welche Rezensionen sie sich durch die Wiedergabe auf ihrer Homepage zu Eigen gemacht hat.

    Das Maß an Aufwand und Professionalität auf Seiten der Klägerin ist für die zu entscheidende Frage zudem nicht erheblich, weil sich die Vergnügungssteuerpflicht nicht nach dem Aufwand für die Vorbereitung und die Durchführung der Veranstaltung beurteilt, sondern allein nach dem Inhalt der Veranstaltung und dessen Schwerpunkt (ähnlich VG Leipzig, Urteil vom 7. Februar 2017 - 6 K 1910/14 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Dem Gesetzgeber gebührt eine weitgehende Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die Steuergesetzgebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 -, juris Rn. 25).

    Einer kommunalen Steuer kommt eine erdrosselnde Wirkung zu, wenn mit der Ausübung des in Rede stehenden Berufs in der Gemeinde infolge dieser Steuer nach Abzug der notwendigen Aufwendungen kein angemessener Reingewinn erzielt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, juris Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 -, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Geschützt werden "Werk- und Wirkbereich", also die künstlerische Betätigung an sich sowie die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerkes (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, juris Rn. 49).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Damit beruht sie auf dem Gedanken, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leistet, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden kann (vgl. bereits BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Das Verwaltungsgericht kann nur eine bereits durchgeführte Schätzung der steuererhebenden Kommune hinsichtlich der gewählten Methode sowie des Ergebnisses überprüfen und bei Fehlern in der Höhe korrigieren (so auch schon Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 87).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18

    Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Zu einer eigenständigen Schätzung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b NKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 AO ist das Verwaltungsgericht aber nicht befugt, da ihm diese Normen - anders als § 96 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung den Finanzgerichten - keine Schätzungsbefugnis einräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat,

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 A 1/08 -, juris Rn. 49 m. w. N.).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22
    Einer kommunalen Steuer kommt eine erdrosselnde Wirkung zu, wenn mit der Ausübung des in Rede stehenden Berufs in der Gemeinde infolge dieser Steuer nach Abzug der notwendigen Aufwendungen kein angemessener Reingewinn erzielt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, juris Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 -, juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10

    Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab

  • BFH, 05.03.2007 - IX B 29/06

    NZB: überlange Verfahrensdauer

  • VG Koblenz, 20.03.2018 - 2 L 111/18

    Ein Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung;

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